Chambers listet orka als führende Kanzlei für Corporate/M&A
24. Februar 2026Erfolg für orka-Mandanten: EuGH erklärt Trassenpreisbremse für EU-rechtswidrig
Düsseldorf/Berlin, 19.03.2026
Die Wirtschaftskanzlei orka hat 14 Unternehmen des Schienengüterverkehrs in einem bedeutenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur unionsrechtlichen Zulässigkeit der sog. „Trassenpreisbremse“ vertreten.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein im Jahr 2024 eingeleitetes Eilverfahren der DB InfraGO AG vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Genehmigung des Trassenpreissystems 2025 durch die Bundesnetzagentur. Das VG Köln hielt die durch § 37 Abs. 2 ERegG eingeführte Deckelung der Trassenentgelte im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für unionsrechtswidrig und legte dem EuGH daher die Frage der EU-Rechtskonformität zur Vorabentscheidung vor.
Am 19. März 2026 hat der EuGH nun sein Urteil verkündet und die Trassenpreisbremse für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Das Urteil hat Rückwirkung. Die entsprechenden Anträge von Bundesnetzagentur und DB InfraGO AG auf eine zeitliche Beschränkung hat der EuGH abgelehnt.
Die Bundesregierung hat ohnehin eine Reform der Trassenpreise geplant. Für diese Reform und verschiedene anhängige Gerichtsverfahren dürfte das Urteil von großer Bedeutung sein.
Hintergrund: Verschiebung der Kostenverteilung im Schienennetz
Die Trassenpreisbremse begrenzte bislang die Entgelte, die die DB InfraGO AG als Schienenwegebetreiber für die Nutzung der Infrastruktur (Schienennetz, Personenbahnhöfe) im SPNV erheben darf. Diese Deckelung war gesetzlich an die Höhe der Regionalisierungsmittel gekoppelt, die der Bund den Ländern für den SPNV bereitstellt.
Da die DB InfraGO ihre Gesamtkosten über die Summe aller Entgelte decken muss, führte die Begrenzung der SPNV-Entgelte faktisch zu einer Kostenverschiebung zulasten des Schienengüterverkehrs (SGV) und des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV). Die Frage einer fairen und rechtskonformen Lastenverteilung beschäftigt die Branche seit Jahren und ist hoch umstritten.
Beratende Anwälte orka: Dr. Anselm Grün (Partner, Regulierung, Berlin, federführend), Dr. Dominika Stachurski, LL.M. (Salary Partnerin, Regulierung, Berlin, federführend), Dr. Moritz Dästner (Salary Partner, Kartellrecht, Düsseldorf, federführend), Dr. Johannes Bethge, MLE. (Salary Partner, Regulierung, Berlin), Prof. Dr. Patrick Ostendorf, LL.M. (Of Counsel, Regulierung, Berlin).
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