RECHTSGEBIETE

Regulierung

Unser Team Regulierung berät Verkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreiber, Aufgabenträger der öffentlichen Hand oder Industrieunternehmen zu diversen Regulierungsthemen. Im Auftrag von Ministerien auf Bundes- und Landesebene sind wir als unabhängige externe Berater bei Gesetzgebungsvorhaben involviert und haben über die Jahre zahlreiche Positionspapiere erstellt. 

Die regulierungsrechtlichen Schwerpunkte unserer Beratung liegen im Bereich öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und regulierte Eisenbahnmärkte (Personen- und Gütertransport). Wir bieten u.a. Lösungen an den Schnittstellen von Regulierungsrecht, Kartellrecht und Vertragsrecht an. Unsere vorausschauende Beratung ergänzen wir durch aktive Vertretung unserer Mandanten vor Behörden und nötigenfalls vor Gerichten. 

Unternehmen des ÖPNV begleiten wir in allen Rechtsfragen des Marktzugangs, etwa bei Linienkonzessionen und Vergaben von Verkehrsverträgen. Aufgabenträger und Verkehrsverbünde beraten wir zum Personenbeförderungsrecht, Vergaberecht und Beihilfenrecht. Wir helfen beim Abschluss von Tarif- und Vertriebskooperationen. Mit Infrastrukturnutzungsentgelten (Trasse, Stationen) sind wir ebenso vertraut wie mit dem Energiebezug, inklusive Einsatz alternativer Antriebe. 

Akteure im Schienengüterverkehr beraten wir in allen Fragen des Netzzugangs, vor allem bei der Entgeltregulierung und Trassenzuweisung sowie in Fällen der Diskriminierung von privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen. Wir führen für unsere Mandanten Verfahren vor dem Eisenbahnbundesamt, der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt und begleiten sie dabei, regulierungsrechtliche Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren. Nutzungsbedingungen erstellen und prüfen wir sowohl für das Schienennetz als auch für verkehrsbezogene Serviceeinrichtungen. 

Im Bereich Elektromobilität unterstützen wir unsere Mandanten mit unseren praxisgruppenübergreifenden Teams – sei es bei regulatorischen, baurechtlichen, vertraglichen oder energierechtlichen Fragestellungen.  

Wir sind für unsere Expertise im Markt bekannt und werden u.a. durch regelmäßige Empfehlungen von führenden Fachverlagen oder mit Auszeichnungen wie dem JUVE Award bedacht. 

Unser Leistungsspektrum

  • Beratung und Vertretung von Unternehmen in allen Rechtsfragen des Marktzugangs, z.B. bei Linienkonzessionen und Vergaben von Verkehrsverträgen
  • Beratung und Vertretung von Aufgabenträgern und Verkehrsverbünden im Personenbeförderungsrecht, im Beihilfenrecht und im Vergaberecht
  • Begleitung bei Abschluss von und Streitigkeiten in Tarif- und Vertriebskooperationen
  • Rechtliche Beratung rund um Infrastrukturnutzungsentgelte (Trasse, Stationen) und Energiebezug, einschließlich Rechtsfragen alternativer Antriebe
  • Rechtliche Beratung von Unternehmen, Verbänden, Aufgabenträgern und Behörden/Ministerien bei politischen Prozessen; Erstellung von Gesetzesvorschlägen und Positionspapieren
  • Beratung und Vertretung in allen Fragen des Netzzugangs, insbesondere im Bereich Entgeltregulierung, Trassenzuweisung und Fällen der Diskriminierung von privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen
  • Führung von Verfahren vor dem Eisenbahnbundesamt, der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt
  • Verfolgung und Abwehr regulierungsrechtlicher Ansprüche, z.B. im Zusammenhang mit dem Netzzugang
  • Prüfung und Erstellung von Schienennetz-Benutzungsbedingungen und Nutzungs-bedingungen für Serviceeinrichtungen
  • Beratung zu den regulatorischen Rahmenbedingungen
  • Vertragsgestaltung für die Leistungsbeziehungen im Bereich der Elektromobilität