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18. November 2025orka plädiert vor dem EuGH zur Trassenpreisbremse
Düsseldorf/Berlin, 05.12.2025
Die Wirtschaftskanzlei orka hat 14 Unternehmen des Schienengüterverkehrs in einem bedeutenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur unionsrechtlichen Zulässigkeit der sog. „Trassenpreisbremse“ vertreten. Das Verfahren hat erhebliche Bedeutung für den gesamten Eisenbahnsektor.
Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein im Jahr 2024 eingeleitetes Eilverfahren der DB InfraGO AG vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Genehmigung des Trassenpreissystems 2025 durch die Bundesnetzagentur. Das VG Köln hält die durch § 37 Abs. 2 ERegG eingeführte Deckelung der Trassenentgelte im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für unionsrechtswidrig und hat dem EuGH daher die Frage der EU-Rechtskonformität zur Vorabentscheidung vorgelegt.
An der mündlichen Verhandlung in Luxemburg waren am 4. Dezember 2025 neben den von orka vertretenen 14 Güterverkehrsunternehmen unter anderem die Bundesnetzagentur, die Europäische Kommission und sog. Aufgabenträger beteiligt, die für die Organisation und Finanzierung des SPNV auf bestimmten Gebieten zuständig sind.
Das orka-Team um den Partner Dr. Anselm Grün, Salary Partnerin Dr. Dominika Stachurski und Salary Partner Dr. Moritz Dästner (alle Federführung) erwartet ein Urteil des EuGH in 2026. Bis dahin verbleibt die Branche im Hinblick auf die zukünftige Struktur und Höhe der Trassenentgelte in einer Phase erheblicher Unsicherheit.
Hintergrund: Verschiebung der Kostenverteilung im Schienennetz
Die Trassenpreisbremse begrenzt die Entgelte, die die DB InfraGO AG als Schienenwegebetreiber für die Nutzung der Infrastruktur (Schienennetz, Personenbahnhöfe) im SPNV erheben darf. Diese Deckelung ist gesetzlich an die Höhe der Regionalisierungsmittel gekoppelt, die der Bund den Ländern für den SPNV bereitstellt.
Da die DB InfraGO ihre Gesamtkosten über die Summe aller Entgelte decken muss, führt die Begrenzung der SPNV-Entgelte faktisch zu einer Kostenverschiebung zulasten des Schienengüterverkehrs (SGV) und des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV). Die Frage einer fairen und rechtskonformen Lastenverteilung beschäftigt die Branche seit Jahren und ist hoch umstritten.
Beratende Anwälte orka: Dr. Anselm Grün (Partner, Regulierung, Berlin, federführend), Dr. Dominika Stachurski, LL.M. (Salary Partnerin, Regulierung, Berlin, federführend), Dr. Moritz Dästner (Salary Partner, Kartellrecht, Düsseldorf, federführend), Dr. Johannes Bethge, MLE. (Salary Partner, Regulierung, Berlin), Prof. Dr. Patrick Ostendorf, LL.M. (Of Counsel, Regulierung, Berlin).
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