Rechtsanwalt
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Kai-Michael König berät in den Bereichen M&A und Gesellschaftsrecht mit einem Schwerpunkt im Bereich Organhaftung. Daneben gehört das Vertriebsrecht zu seiner Beratungspraxis. Er betreut regelmäßig Transaktionen unterschiedlicher Größenordnungen und Gestaltungen. Bevor er 2007 als Partner zu orka wechselte, war er von 2001 bis 2007 bei Hengeler Mueller in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und M&A tätig und sammelte hier intensive Transaktionserfahrung. 2003/2004 absolvierte er ein Secondment bei Slaughter and May in London.
Kai-Michael König studierte nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann Rechtswissenschaft in Saarbrücken und Rennes, war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Europainstitut der Universität des Saarlandes und wurde 2002 von der Universität des Saarlandes promoviert.
Kai-Michael König ist Mitglied im Aufsichtsrat der Norgren GmbH sowie im Regionalkomitee NRW der British Chamber of Commerce in Germany e.V.