Dienstag, 25. Oktober 2022
Erste Entscheidungen zeigen: Keine Rückzahlung von Corona-Soforthilfen für Unternehmer und Selbständige
Die Wirtschaftskanzlei Orth Kluth hat die Interessengemeinschaft NRW-Soforthilfe beraten. In der von Reiner Hermann 2020 gegründeten IG haben sich rund 10.000 Kleinunternehmer, Soloselbständige und Freiberufler zusammengeschlossen, um gegen Rückzahlungs- bescheide des Landes Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Soforthilfe NRW 2020 vorzugehen.
Orth Kluth reichte Musterklagen bei allen sieben Verwaltungsgerichten in NRW ein. Darin rügte die Kanzlei unter anderem die Nichtberücksichtigung der Umsatzausfälle der Soforthilfe-Empfänger im Rahmen des Rückmeldeverfahrens, sowie die Qualifizierung der Soforthilfe-Bescheide als vorläufige Verwaltungsakte.
Die Verwaltungsgerichte Köln, Gelsenkirchen und Düsseldorf gaben den Klägern in den wesentlichen Punkten nun recht. Nordrhein-Westfalen legte daraufhin Berufung beim OVG Münster ein. Die Berufungsentscheidung könnte wegweisend für eine Vielzahl der Soforthilfe-Empfänger in NRW sein.
Die IG NRW-Soforthilfe konnte die umfassende Rechtsberatung mit Hilfe eines erfolgreichen Crowd-Fundings finanzieren. Partner Dr. Michael Sitsen sagt: „Das Beispiel der IG Soforthilfe kann Schule machen. Ganz gleich, wie das Verfahren am Ende ausgeht: Wir sehen, dass Crowd-Funding ein gutes Mittel sein kann, um rechtliche Unterstützung auch in solchen Fällen zu organisieren, die sonst aufgrund des geringen Streitwerts häufig auf der Strecke bleiben.“
Team Orth Kluth: Salary Partnerin Marieke Schwarz (Federführung), Partner Dr. Michael
Sitsen und Salary Partner Alexander Falk sowie Senior Associate Dr. Kerstin Bogusch berieten im Öffentlichen Recht (alle Düsseldorf). Im Datenschutzrecht berieten Senior Associate Anna Bosch (Düsseldorf).
Hintergrund: Bund und Länder hatten aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 Förderprogramme geschaffen, um Kleinunternehmer, Selbstständige und Freiberufler finanziell zu entlasten. Das Land NRW änderte jedoch später seine Förderbedingungen zu Lasten der Soforthilfe-Empfänger durch eine rückwirkend erlassene Förderrichtlinie. Strittig war daraufhin, ob und wenn ja in welcher Höhe die Soforthilfe-Empfänger Fördermittel zurückzahlen müssen. In NRW sind dazu derzeit ca. 2.500 Klagen anhängig; ca. 700 davon aus der IG. Betroffen sind insgesamt bis zu 400.000 Soforthilfe-Empfänger. Für das Land haben die Verfahren daher enorme finanzielle Bedeutung.