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Öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergaberecht
25. Februar 2026
Mit der seit dem 13. Dezember 2024 geltenden Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988) (GPSR) soll unter Berücksichtigung neuer Technologien und der fortschreitenden Digitalisierung gewährleistet werden, dass EU-weit nur sichere Verbraucherprodukte in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Erfasst werden grundsätzlich alle Produkte für Verbraucher, für die es keine besonderen Produktsicherheitsvorschriften gibt.
In unserem kompakten Webinar werfen die Rechtsanwältinnen Marieke Schwarz und Nicola Lübke einen praxisnahen Blick auf die neuen, zentralen Regelungen der Verordnung und ordnen sie im Vergleich zu anderen EU-Vorgaben ein.
- Welche Regelungen der GPSR sind wirklich neu und was ist bereits aus anderen EU-Rechtakten bekannt?
- In welchem Verhältnis steht die GPSR zu anderem EU-Vorgaben?
- Hat die GPSR auch Bedeutung für den B2B-Handel?
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Termin
Mittwoch, 25. Februar 2026, 12:00 – 13:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Veranstalter
orka Partnerschaft mbB
Referent(en)
▸ Marieke Schwarz
▸ Nicola Lübke